Conflicts of Interest Policy

UNSERE GRUNDSÄTZE FÜR DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (kurz: HANSAINVEST) ihre Investmentvermögen ausschließlich im Interesse der Anleger und erbringt alle Tätigkeiten ehrlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dabei verhalten wir uns stets redlich und im besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen, der Anleger und der Integrität des Marktes.

Im Rahmen unserer Tätigkeit treffen wir angemessene Maßnahmen, um Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Identifizierte Interessenkonflikte werden schnellstmöglich beigelegt oder beobachtet. Davon nicht vermeidbare Interessenkonflikte werden offengelegt, um zu verhindern, dass diese den Interessen der von uns verwalteten Investmentvermögen und ihren Anlegern schaden. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben informieren wir Sie nachfolgend über unsere organisatorischen und administrativen Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

 MÖGLICHE ARTEN VON INTERESSENKONFLIKTEN

 Mögliche Interessenkonflikte könnten sich ergeben zwischen

  • der HANSAINVEST (auch anderen Unternehmen aus der SIGNAL IDUNA Gruppe einschließlich direkt oder indirekt eng verbundener Einheiten) sowie den Führungskräften oder Mitarbeitern der HANSAINVEST und den von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen, den Anlegern dieser Investmentvermögen oder Kunden von HANSAINVEST oder
  • dem von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen oder dessen Anlegern und einem anderen von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens oder
  • dem von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen oder dessen Anlegern und einem anderen Kunden der HANSAINVEST oder
  • Kunden der HANSAINVEST.

 denkbar sind weiterhin Interessenkonflikte zwischen 

  • der HANSAINVEST und von ihr beauftragten Dritten, wie beispielsweise Finanzportfolioverwaltern oder Asset Managern, Verwahrstellen und externen Bewertern. 

Beispielsweise könnten hieraus folgende wesentliche Konflikte mit den Interessen der von uns verwalteten Investmentvermögen oder ihrer Anleger im Zusammenhang mit 

  • der Beauftragung von eng verbundenen Unternehmen und Personen (insbesondere Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe),
  • persönlichen Beziehungen der Geschäftsführung oder von Mitarbeitern mit diesen verbundenen Personen,
  • der Mitwirkung der Geschäftsführung oder von Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten oder der Geschäftsführung anderer Unternehmen,
  • persönlichen Geschäften mit Vermögenswerten, die in den von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen gehalten werden dürfen durch Geschäftsführer oder Mitarbeiter der HANSAINVEST,
  • Anreizsystemen für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter,
  • der Gewährung oder Entgegennahme von Zuwendungen

entstehen. 

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Geschäftstätigkeit der HANSAINVEST beeinflussen, haben wir unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung hoher ethischer Standards verpflichtet.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, den Geschäftsführern und Aufsichtsräten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln sowie die Beachtung von Marktstandards. Im Vordergrund steht dabei immer das Interesse der Anleger und der von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen. Die zu beachtenden Standards sind in internen Regelwerken und Arbeitsanweisungen niedergeschrieben. Diese enthalten neben den verbindlichen Standards für ein ethisch einwandfreies Handeln insbesondere Regelungen zur Verhinderung von Geschäften durch den Missbrauch vertraulicher Informationen, zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zur Sicherstellung der professionellen Unabhängigkeit der HANSAINVEST.

Daneben wurde eine unabhängige und dauerhafte Compliance-Organisation eingerichtet, der neben der Unterstützung und Kontrolle der Mitarbeiter bei der Umsetzung der definierten Standards im täglichen Geschäft die Identifizierung, Vermeidung und das Management von potenziellen Interessenkonflikten obliegt. Die Compliance-Organisation entscheidet dabei nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von Weisungen und Interessen Dritter. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, konfliktträchtige Transaktionen und Situationen unverzüglich an die Compliance-Stelle zu melden. Die Compliance-Stelle entscheidet in Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsführer über das weitere Verfahren im Sinne des Investmentvermögens sowie deren Anleger.

Im Einzelnen werden u.a. folgenden Maßnahmen ergriffen: 

  • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch die räumliche bzw. organisatorische Trennung von Abteilungs- und Geschäftseinheiten, um den Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen und die Trennung von Verantwortlichkeiten, um unsachgemäße Einflussnahme zu verhindern (Errichtung von Informationsbarrieren, sog. Chinese Walls), sofern erforderlich und angemessen,
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen und Geschenken und deren Offenlegung,
  • Regelungen zur Übernahme von Nebentätigkeiten sowie die Festlegung von Vergütungsgrundsätzen, die keinen Anreiz schaffen, persönliche Interessen über die Interessen der verwalteten Investmentvermögen, Anleger oder Kunden zu stellen,
  • Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter einschließlich der Offenlegung gegenüber der Compliance-Stelle für die Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können (sog. relevante Mitarbeiter),
  • Regelungen zur Einhaltung des Insiderrechts,
  • Führen einer nicht öffentlichen Watch List zur Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen bei Finanzinstrumenten, zu denen vertrauliche Informationen vorliegen,
  • Führen einer für alle Mitarbeiter einsehbaren Restricted List, die unter anderem dazu dient, mögliche Interessenkonflikte durch Geschäftsverbote auszuschließen,
  • Einrichtung von Vergütungssystemen,
  • Vertragliche Verpflichtung der ausgelagerten Portfoliomanager zur Vermeidung von Interessenkonflikten,
  • Sorgfältige Auswahl und regelmäßige Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter,
  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Conflicts of Interest Policy (Grundsätze zur Berücksichtigung von Anlegerinteressen),
  • Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten,
  • Mitwirkung im Compliance-Komitee der SIGNAL IDUNA Gruppe. 

Sollten die organisatorischen und vertragsmäßigen Vorkehrungen nicht ausreichen, um das Risiko einer Beeinträchtigung von Interessen der von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen und deren Anleger zu vermeiden, werden die Anleger durch HANSAINVEST vor Erteilung eines Auftrages und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen mittels dauerhaftem Datenträger oder über die Website auf die Art des Konflikts und seine Ursache hingewiesen. Auf Basis dieser Information kann der Anleger seine Entscheidung über eine Anlage in den von HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen treffen.

 

Stand: Mai 2021